Die Autorin
Janette Hagedoorn-Schüch
Zuständig für Öffentlichkeitsarbeit im Naturschutzamt des Landkreises Stade

Anbieter von Nisthilfen

Liste in alphabetischer Reihenfolge und ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Hasselfeldt – Nisthilfen und
Artenschutzprodukte e. K.

Dorfstraße 10
24613 Aukrug
Telefon 04873-9010958
info@nistkasten-hasselfeldt.de
www.nistkasten-hasselfeldt.de

 

Naturschutzbedarf Strobel
Firma Pröhl

Nitzschkaer Strasse 29
04626 Schmölln-Kummer
Telefon 034491-81877
Info@naturschutzbedarf-strobel.de
www.naturschutzbedarf-strobel.de

 

Schwegler Vogel- und Naturschutz-
produkte GmbH

Heinkelstr. 35
73614 Schorndorf
Telefon 07181-977450
info@schwegler-natur.de
www.schwegler-natur.de

 

Vivara Spezialist für
Naturschutzprodukte

Kaiserswerther Straße 115
40880 Ratingen
Tel. 01806-848272
info@vivara.de, www.vivara.de

 

Weinhardt Artenschutz
Gauchsdorf 17
91186 Büchenbach
Tel. 09178-1754
Weinhardt-artenschutz@gmx.de

Weitere Informationen:
naturschutzamt@landkreis-stade.de

Artenschutz an Gebäuden

Dörfer und Städte sind Lebensraum – nicht nur für den Menschen, sondern auch für viele Tierarten. Durch Abriss, Umbau oder Sanierungen gehen immer mehr Nist- und Lebensstätten verloren, oft unbemerkt und ungewollt. Dabei lassen sich Neu- und Umbauten, Klimaschutz und biologische Vielfalt in der Regel mit einfachen Mitteln in Einklang bringen. Besonders Vogel- und Fledermausarten kommen im Siedlungsbereich häufig vor. Dort nutzen sie Mauernischen, Spalten oder große Hohlräume (z. B. Dachstühle) an Gebäuden als Quartiere. In den Gärten und siedlungsnahen Grünflächen finden sie ihre Nahrung, die hauptsächlich aus Insekten und Spinnen besteht. Nicht nur Kirchen oder historische Bauwerke bilden bedeutende Quartiere, auch Industriegebäude und ‚normale‘ Ein- und Mehrfamilienhäuser können Vögel und Fledermäuse beherbergen.

Rechtlicher Hintergund

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) umfasst der Schutz von Natur und Landschaft sowohl die freie Landschaft als auch den besiedelten Bereich der Dörfer und Städte. Die gesetzlichen Bestimmungen regeln den Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Alle heimischen Vögel und Fledermäuse, die im Siedlungsbereich vorkommen, gelten als besonders oder streng geschützt. Ihr Schutz ist in den §§ 44 und 45 des BNatSchG geregelt. Hiernach dürfen besonders geschützte Tiere weder gestört, noch gefangen oder getötet werden. Auch ihre Quartiere dürfen nicht verschlossen oder zerstört werden. Dies hat auch Gültigkeit, wenn die Tiere selbst nicht anwesend sind. Denn einige Arten, wie die Mauersegler, sind sehr standorttreu. Sie verbringen zwar nur eine kurze Zeit des Brütens und der Jungenaufzucht am Gebäude, kehren jedoch jedes Jahr zum Brutplatz zurück.

Besonders bei Bau- oder Sanierungsvorhaben ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu berücksichtigen. Demnach muss die Funktion von bestehenden Lebensstätten erhalten bleiben. Sind Brutplätze und Quartiere bei Baumaßnahmen betroffen, sind die Schutzmaßnahmen mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Bei frühzeitiger Planung lassen sich meist einfache Lösungen finden, um den Arten trotz Baumaßnahmen auch weiterhin Platz zu bieten.

Nisthilfen für Gebäudebrüter

Vogelnistplätze und Fledermausquartiere lassen sich mit geringem Aufwand in Gebäudeneubauten oder -umbauten integrieren. Klassische Nistkästen an der Fassade anzubringen, ist der einfachste Weg. Wer es unauffälliger mag, lässt Einbausteine bündig in die Fassade oder in die Wärmedämmung einsetzen. Bis auf das Einflugloch ist von der Nisthilfe dann nichts zu sehen. Die Dachkonstruktion bietet weitere einfache Möglichkeiten, Nistplätze und Quartiere zu schaffen, indem bestehende Hohlräume genutzt werden. Eine Lenkung, welche Tierart die angebotene Nisthilfe besetzt, geschieht über die Anbringungshöhe sowie über die Größe und Ausrichtung der Einflugöffnung. Mauerseglerkästen sollten bevorzugt in einer Höhe von etwa fünf Metern angebracht werden. Da sie Koloniebrüter sind, empfiehlt sich gleich das Anbringen von mehreren Nistkästen. Übrigens: Die Nistkästen für Mauersegler und die Ersatzquartiere für Fledermäuse müssen nicht gereinigt werden.

Dachunterstände bieten einen optimalen Raum, um Nistkästen für Mauersegler oder Quartiere für Fledermäuse einzubauen (Detailzeichnungen: Architekten Schüch & Cassau BDA).
Nisthilfen für Mauersegler lassen sich auch in die gemauerte Fassade integrieren. Bei entsprechender Dämmkonstruktion entstehen keine bauphysikalischen Nachteile. (Detailzeichnungen: Architekten Schüch & Cassau BDA).

 

Mauersegler (Foto: Fotonatur)

Mauersegler-Nistkästen an der Kirche in Steinkirchen (Foto: R. von Brook)

Jungvogel schaut aus dem Nistkasten (Foto: Dr. J. Heinssen)

Mauersegler-Nistkästen am Kreishaus in Stade (Foto: J. Hagedoorn-Schüch)

Zwergfledermaus (Foto: P. Klug)


Die Autorin
Janette Hagedoorn-Schüch
Zuständig für Öffentlichkeitsarbeit im Naturschutzamt des Landkreises Stade

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Artenschutzprodukte e. K.

Dorfstraße 10
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40880 Ratingen
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info@vivara.de, www.vivara.de

 

Weinhardt Artenschutz
Gauchsdorf 17
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Tel. 09178-1754
Weinhardt-artenschutz@gmx.de

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