Die Autorin
Jana Korsch
ist im Naturschutzamt zuständig für die Managementplanung in den Natura 2000-Gebieten.
Flussneunauge
Natura 2000 ist der Name für das zusammenhängende ökologische Netz von Schutzgebieten in Europa, das sich aus den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie zusammensetzt. Im Landkreis Stade befinden sich 14 FFH-Gebiete und zwei Vogelschutzgebiete. Neben der Unterschutzstellung der Gebiete ist die untere Naturschutzbehörde verpflichtet, Maßnahmen für den Erhalt und die Verbesserung der Arten und Lebensraumtypen durchzuführen. Die Maßnahmen können in Managementplänen beschrieben werden.
Im Landkreis Stade gehören auch Fließgewässer wie Oste, Schwinge, Aue, Este und Elbe zu den Natura 2000-Gebieten. Zu den charakteristischen Tierarten dieser Gewässer zählen die Neunaugen. Sie sind fischähnliche Wirbeltiere und gehören zu den Rundmäulern. Da die Neunaugen sich seit 500 Millionen Jahren kaum verändert haben, sind sie quasi lebende Fossilien.
Die Neunaugen sind hauptsächlich durch das Monitoring des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) nachgewiesen und dokumentiert.
Sie sind als schützenswerte Arten im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt. Rechtlich bedeutet dies, dass Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für diese Arten umzusetzen sind.
Zusätzlich hat Niedersachsen eine besondere Verantwortung für die Neunaugen, da sie hier einen Verbreitungsschwerpunkt haben. Die Fließgewässer stellen auch im Landkreis Stade wichtige Wanderkorridore für die Fluss- und Meerneunaugen dar. Sie wandern zum Ablaichen vom Meer ins Süßwasser, eine sogenannte anadrome Lebensweise. Dagegen verbringen die Bachneunaugen ihre gesamte Lebenszeit in den Fließgewässern.
Insgesamt ist der Erhaltungszustand der Neunaugen im Landkreis Stade als ungünstig bis schlecht bewertet worden. Viele Faktoren tragen dazu bei, die Populationen der Neunaugenarten zu beeinträchtigen:
Um den Erhaltungszustand zu verbessern, werden im Zuge der Managementplanungen Maßnahmen für die Neunaugen entwickelt. Bach- und Flussneunaugen sind auf vernetzte, kiesige und flachüberströmte Bereiche (Laichhabitat) der Gewässersohle angewiesen. Deswegen sind der Erhalt und die Neuanlage von Kiesbetten in den Laichgewässern von besonderer Bedeutung. Für Meerneunaugen sind auch größere Steine im Gewässer wichtig, da sie dort häufig ablaichen. Zusätzlich könnten Gewässerrandstreifen und eine extensive Bewirtschaftung der fließgewässernahen Flächen den übermäßigen Sand- und Nährstoffeintrag in die Nebengewässer verhindern. Der Sandeintrag überdeckt die Kiesbetten, so dass es immer weniger Bereiche zum Ablaichen gibt.
Im Larvenstadium benötigen die Neunaugen abschnittsweise auch beruhigte Bereiche mit Feinsedimentablagerungen, in denen sie mehrere Jahre versteckt leben. Daher ist eine naturverträgliche Gewässerunterhaltung beispielsweise bei der Räumung von Sandfängen notwendig, um die darin befindlichen Larven zu schützen.
Als wichtigste Maßnahme ist die Durchgängigkeit der Fließgewässer für die beiden anadromen Wanderfische wiederherzustellen, damit sie in die Nebenflüsse der Elbe wie Schwinge, Este, Aue und Oste gelangen können.
Aktuell ist dazu eine Planung an der Este am Wehr zum Granini Stau in Buxtehude in Arbeit. Die bisherige alte Fischtreppe ist für die Neunaugen als Wanderhilfe zur Überwindung des Wehres nicht geeignet.
Der geplante neue Fischaufstieg zweigt nördlich des früheren Granini-Geländes in Altkloster von der Este ab. Östlich eines Supermarkt-Parkplatzes wird die Moisburger Straße mit einem Tunnel passiert, parallel zum Mühlenteich führt der Aufstieg weiter in Richtung der B 73-Brücke. Hier stößt der Wasserlauf wieder auf die Este. Auf einer Länge von 550 Metern wird ein Höhenunterschied von zwei Metern überwunden.
Dieses Umgehungsgerinne wurde von der Hansestadt Buxtehude in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Stade entwickelt und soll über Fördermittel finanziert werden. Übrigens würde diese Maßnahme auch dem besonders geschützten Fischotter als Wanderkorridor dienen und auch den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.
Flussneunaugen sind silbrig-hell und bis zu 40 cm lang.
(Foto: H. Juhnke)
Meerneunaugen sind dunkel gefleckt und bis zu 100 cm lang. (Foto: H. Juhnke)
Bachneunaugen sind dunkelgrün und maximal 15 cm lang.
(Foto: H. Juhnke)
Neunaugen haben nur zwei Augen – aber mit den Kiemen- und Nasenöffnungen sieht es so aus, als hätten sie neun Augen auf jeder Seite. (Foto: H. Juhnke)
Flussneunaugen beim Ablaichen auf steinigen Untergrund
(Foto: H. Juhnke)
Die marode Fischtreppe in Buxtehude ist unüberwindbar für Neunaugen. (Foto: H. Juhnke)
Strukturreiche Laichgewässer mit Kies und Totholz
(Foto: S. Nickel)
Die Autorin
Jana Korsch
ist im Naturschutzamt zuständig für die Managementplanung in den Natura 2000-Gebieten.
Flussneunauge
Meerneunauge
Bachneunauge